Hoheitsgrenzen
Als Hoheitsgrenzen werden die Landes- und Kantonsgrenzen sowie die Grenzen der politischen Gemeinden bezeichnet.
Jede Hoheitsgrenze (Landes-, Kantons-, Bezirks-, Gemeindegrenze) muss gemäss den gültigen Grenzdefinitionen festgelegt sein – für die Landesgrenze beispielsweise gemäss den entsprechenden Staatsverträgen.
Es gibt verschiedene Hierarchiestufen von Hoheitsgrenzen:
- Landesgrenze
- Kantonsgrenzen
- Gemeindegrenzen
Ein Spezialfall sind die Bezirksgrenzen. Sie stellen eine Zusammenfassung mehrerer Teilstrecken der Gemeindegrenzen dar und werden daher aus den betroffenen Gemeindegrenzen gebildet. In einigen Kantonen existieren keine Bezirksgrenzen.
Für die Festlegung, Vermarkung und Vermessung der Hoheitsgrenzen sind unterschiedliche Zuständigkeiten festgelegt:
- Landesgrenze: Bundesamt für Landestopografie swisstopo
- Kantons- und Gemeindegrenzen: Kantone

Die Landesgrenzen der Schweiz
Als Landesgrenze wird die Aussengrenze des Hoheitsgebietes der Schweiz bezeichnet. Diese wird in Übereinstimmung mit den fünf Nachbarstaaten festgelegt, vermessen und unterhalten.

Kantons-, Bezirks- und Gemeindegrenzen
Für die Kantons- und Gemeindegrenzen sind die Kantone zuständig. swisstopo führt einen Datensatz über all diese Grenzen, der jährlich aktualisiert und kostenlos abgegeben wird.
Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Seftigenstrasse 264
3084 Wabern

