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Veröffentlicht am 8. Januar 2024

Hoheitsgrenzen

Als Hoheitsgrenzen werden die Landes- und Kantonsgrenzen sowie die Grenzen der politischen Gemeinden bezeichnet.

Jede Hoheitsgrenze (Landes-, Kantons-, Bezirks-, Gemeindegrenze) muss gemäss den gültigen Grenzdefinitionen festgelegt sein – für die Landesgrenze beispielsweise gemäss den entsprechenden Staatsverträgen.

Es gibt verschiedene Hierarchiestufen von Hoheitsgrenzen:

  • Landesgrenze
  • Kantonsgrenzen
  • Gemeindegrenzen 

Ein Spezialfall sind die Bezirksgrenzen. Sie stellen eine Zusammenfassung mehrerer Teilstrecken der Gemeindegrenzen dar und werden daher aus den betroffenen Gemeindegrenzen gebildet. In einigen Kantonen existieren keine Bezirksgrenzen. 

Für die Festlegung, Vermarkung und Vermessung der Hoheitsgrenzen sind unterschiedliche Zuständigkeiten festgelegt:

  • Landesgrenze: Bundesamt für Landestopografie swisstopo
  • Kantons- und Gemeindegrenzen: Kantone

8. Januar 2024

Die Landesgrenzen der Schweiz

Als Landesgrenze wird die Aussengrenze des Hoheitsgebietes der Schweiz bezeichnet. Diese wird in Übereinstimmung mit den fünf Nachbarstaaten festgelegt, vermessen und unterhalten.

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Kantons-, Bezirks- und Gemeindegrenzen

Für die Kantons- und Gemeindegrenzen sind die Kantone zuständig. swisstopo führt einen Datensatz über all diese Grenzen, der jährlich aktualisiert und kostenlos abgegeben wird.

Bundesamt für Landestopografie swisstopo

Bereich Vermessung
Seftigenstrasse 264
3084 Wabern